Nachtwächterruf 1865:
„Hört Ihr Leut‘ und lasst Euch sagen, unsere Glock‘ hat (Stundenanzeige) geschlagen.
Löscht das Feuer, löscht das Licht,
dass kein Unglück Euch geschieht!
Menschenwachen kann nichts nützen;
Gott muss wachen, Gott muss schützen;
Herr, durch Deine Güt‘ und Macht
Gib uns eine gute Nacht!“
Die Schaaner Nachtwächter:
Das Feuerpolizeigesetz von 1865 sieht die Anstellung eines ständigen Nachtwächters vor. Jakob Jehle war der erste Schaaner Nachtwächter, der aufgrund dieses Gesetzes angestellt wurde; zudem hatte er den Dienst eines Feuergeschworenen zu versehen. Der Dienst dauerte von 22 Uhr abends bis morgens um 4 Uhr; bei Föhn begann sein Dienst bereits um 20 Uhr und endete erst bei Tagesanbruch. Später wurden ihm bei Föhnwetter sogar je zwei Personen aus den beiden Dorfteilen als „Luftwache“ beigestellt.